Abschlüsse

Die in der Sekundarschule erreichbaren Abschlüsse richten sich in der Anforderungshöhe nach den geltenden Bildungsstandards und werden auf die gleiche Weise vergeben wie in den übrigen Schulformen, d.h. auf der Basis von Leistungsbewertung mit Ziffernnoten, von Kurs- bzw. Bildungsgangzugehörigkeit und von Ergebnissen zentraler Prüfungen.

Der mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ermöglicht den Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Im gymnasialen Bildungsgang wird dies nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule können die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei entsprechender Qualifikation nach neun Jahren erwerben. Bei besonders guten Leistungen ist nach der Sekundarstufe I auch der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe möglich.

Die Vergleichbarkeit der Schulleistungen wird auch durch die Teilnahme an den Lernstandserhebungen gesichert. Da die Bedingungen der Kultusministerkonferenz für die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen eingehalten werden, ist ein Schulwechsel in eine andere Schulform und auch in ein anderes Bundesland sowohl während der Sekundarstufe I (z.B. bedingt durch Wohnortwechsel) als auch nach Abschluss der Sekundarstufe I möglich. Die Sekundarschule stellt dazu ein 6 bundesweit anerkanntes Überweisungszeugnis mit der Berechtigung für den Besuch einer bestimmten Schulform bzw. ein Abschlusszeugnis aus.

Das pädagogische und organisatorische Konzept der Sekundarschule ist so gestaltet, dass es der Vielfalt von Interessen und Neigungen der Kinder entspricht und sie schrittweise und individuell zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen kann.

Welche Abschlüsse sind möglich?

  • Mittlerer Schulabschluss mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (d. h. direkter Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, Klasse 11, G8)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe (Klasse 10, G9)
  • Mittlerer Schulabschluss(Fachoberschulreife) Realschulabschluss)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9

In Nordrhein-Westfalen werden die Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 in Deutsch, Mathematik und Englisch als zentrale Prüfungen abgelegt.

Abschlussprüfungen

Diese zentralen Prüfungen sind eine Voraussetzung für die Erlangung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife). Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) beruht jeweils zur Hälfte in den in der Klasse 10 erbrachten Leistungen (Vornote) und in den Ergebnissen der Zentralprüfung.

Die Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden landeseinheitlich gestellt. Die zentralen Prüfungen sollen helfen, Standards zu sichern und zugleich für eine größere Vergleichbarkeit bei der Vergabe von Abschlüssen sorgen.

Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung bestehen aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden Basiskompetenzen überprüft, die im Laufe der Klassen 5 bis 10 erworben wurden. Der zweite Teil ist umfangreicher und enthält vertraute Aufgabenformen der Klassenarbeiten aus den Klassen 9 und 10. Eine zusätzliche mündliche Prüfung findet nur bei großen Abweichungen zur Vornote statt. Eine Nachprüfung in einem Fach der zentralen Prüfung ist nicht möglich.