Präsenzuntericht - Bedingungen

Unter welchen Umständen nehmen Schüler*innen nicht am Präsenzunterricht der Sekundarschule teil?

 (Erläuterung: Präsenzunterricht = Schulbesuch ; Lernen auf Distanz = Lernen zu Hause)

Grundsätzlich besteht für den Präsenzunterricht eine Teilnahmepflicht für alle Schüler*innen.

Dabei sind folgende Ausnahmen zu beachten:

  • Sollte sich Ihre Familie in den 14 Tagen vor dem Schulbesuch in einem vom Robert Koch – Institut ausgewiesenen Risikogebiet (www.rki.de/covid-19-risikogebiete) aufgehalten haben, müssen Sie sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben (falls kein negatives Testergebnis vorliegt) und dürfen erst anschließend Ihr Kind in die Schule schicken. 
  • Schüler*innen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten und fehlendem Geschmacks-/ Geruchssinn werden umgehend von der Schulleitung nach Hause geschickt. Anschließend wird von der Schule das Gesundheitsamt informiert. Dieses entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
    • Sollte Ihr Kind Schnupfen haben, muss es 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome dazu kommen, kann der/die Schüler*in wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Sollten weitere Symptome hinzukommen, muss ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob der Schulbesuch gesundheitsbeeinträchtigend ist. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir dringend eine ärztliche Rücksprache. Das Fehlen Ihres Kindes teilen Sie der Schule in diesem Fall zusätzlich schriftlich mit.
  • Das Fehlen beim Präsenzunterricht zum Schutz für vorerkrankte Angehörige kann nur in besonderen Fällen durch ein ärztliches Attest gestattet werden.

 

In allen Fällen ist die Schule umgehend zu informieren! Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie bitte mit der Klassenleitung oder der zuständigen Abteilungsleitung Kontakt auf.

Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht ohne eigene Erkrankung erfordert das Lernen auf Distanz mit entsprechenden Prüfungen. Dies findet aufgrund von schulinternen Vorgaben und Rücksprache mit den Fachlehrern statt.

(Diese Regelungen entsprechen der Vorgabe der Landesregierung NRW zur „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“ vom August 2020)