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Elterninformation: Konkretisierung der Maskenregelung an unserer Schule

Elterninformation: Konkretisierung der Maskenregelung an unserer Schule 

Sehr geehrte Eltern,

lesen Sie hier die konkrete Regelung zur Maskenpflicht an unseren beiden Standorten Nümbrecht und Ruppichteroth. Wir haben nun nochmals mit der Bezirksregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Maskenpflicht für Schüler*innen unserer Schule geprüft und möchten hier die sich hieraus für unsere Schule ergebende konkretisierte Regelung bekanntgeben.

  • Es besteht eine generelle Maskenpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände. Für die Schüler*innen gilt Folgendes:
    • Die Maske kann zum Trinken in der Pause, zum Essen und Trinken in der Mittagspause bzw. in der von der Lehrkraft begleiteten Essenzeit nach dem Einkauf am Kiosk abgenommen werden. Hierbei ist immer auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5m zu achten.
    • Es können durch die Lehrkräfte kurze Pausen eingelegt werden, in denen einmal unter Aufsicht und nicht im Umfeld anderer Lerngruppen mit genügend Abstand außerhalb des Gebäudes ohne Maske durchgeatmet werden kann.
  • Gesichtsschilde bieten nach Maßgabe des Schulministeriums keinen ausreichenden Schutz gegen Infektionen und sind somit nicht zulässig.
  • Im Fall von Attesten für Schüler*innen, denen gesundheitliche oder andere Folgen bei Tragen der Masken bescheinigt werden und sie somit von der Maskenpflicht befreit sind:
    • Ggf. wird durch Klassenleitung/Abteilungsleitung individuell in Absprache mit Ihnen als Eltern eine Probierphase für die Teilnahme am Unterricht mit Maske eingerichtet. Sonderpausenregelung zum Luftholen zwischendurch oder andere Maßnahmen könnten hierbei vereinbart werden.
    • Ist keine Regelung möglich, muss das betreffende Kind im Distanzlernen beschult werden. Der Infektionsschutz für alle beteiligten Personen kann in diesem Falle nicht eingehalten werden, da wir als Schule mit unseren hier vorhandenen Mitteln aus organisatorischen, räumlichen und pädagogischen Gründen nicht jederzeit die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5m gewährleisten können.
  • Lehrkräfte dürfen im Unterricht in bestimmten Situationen die Masken ablegen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5m sicher einhalten können und die Unterrichtssituation dies erfordert. Sie werden diese Regelung sicher mit der nötigen Rücksicht auf die Lerngruppe anwenden.

Wir hoffen mit dieser Ausführung die Handhabung noch klarer dargelegt zu haben. Natürlich ist die Situation für alle Beteiligten nicht einfach. Jedoch sehen wir als Schule neben unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch unsere Verpflichtung darin, den Infektionsschutz vor Covid-19 sehr weit nach vorne zu stellen. Wir bitten Sie, auch im Interesse Ihres Kindes, um Verständnis und Ihre Unterstützung.

 Sobald sich Änderungen ergeben werden wir Sie erneut informieren.

 Wir hoffen, dass wir diese schwierige Zeit gemeinsam möglichst bald überstanden haben und uns dann wieder verstärkt anderen schulischen Projekten zuwenden können.

Herzlichst für Ihr Schulleitungsteam

Helmut Müller

Schulleiter