Notbetreuung im Januar 2021

Unser Notbetreuungsangebot im Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach der Entscheidung des NRW Schulministeriums findet der Unterricht im Januar im Zeitraum von 11.01.2021 bis 31.01.2021 grundsätzlich in Form von Distanzlernen statt. Die Kinder sollen soweit wie möglich zu Hause betreut werden. Entlastungsmöglichkeiten in Form von Kinderkrankengeld für Sie als berufstätige Eltern finden Sie im Text des Schulministeriums, den wir nochmal angehängt haben.

Wo dies nicht möglich ist, bieten wir für Kinder im Jahrgang 5 oder 6 eine Notbetreuung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeit an. Sollten Sie für Ihr Kind Bedarf haben, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag auf Notbetreuung aus, und reichen ihn beim Sekretariat am Standort Ruppichteroth bzw. Nümbrecht ein. 

In dieser Zeit stehen für die Beförderung nach Ruppichteroth die Schulbusse nicht zur Verfügung. Wir bitten die Beförderung Ihrer Kinder für die Notbetreuung daher eigenständig zu organisieren.

Weitere Informationen des Schulministeriums für die Notbetreuung finden Sie hier. www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten .

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihre Schulleitung der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth

 

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Hier zu Ihrer Information noch der gesamte Text zur Betreuung aus dem Schulministerium vom 07.01.2021:

  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
  • Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
  • Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden